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Akupunktur

Durch die Behandlung mit Akupunktur in meiner Praxis in Berlin Neukölln möchte ich dafür sorgen, dass sich ihre Beschwerden verbessern. Ihr energetisches System kommt dabei ins Gleichgewicht, sodass gesundheitliche Probleme vermieden oder verbessert werden können. Akupunktur ist in der Regel schmerzlos und ohne nennenswerte Nebenwirkungen.

Die Akupunktur ist eine Jahrtausende alte Therapiemethode der Traditionellen chinesischen Medizin und bringt erstaunliche Erfolge. Auch in der westlichen Welt hat sich die Behandlung mit Akupunktur aufgrund ihrer Erfolge etabliert und wird von der Schulmedizin sowohl anerkannt als auch angewandt. Diese nahezu nebenwirkungsfreie Therapieform wird vielfältig eingesetzt, so z.B in der Schmerztherapie, bei Suchterkrankungen wie Rauchen, bei psychosomatischen Erkrankungen, unerfülltem Kinderwunsch, als Begleitung bei der Krebstherapie u.v.m. Die Indikationsliste für Akupunktur ist lang. In der Traditionellen Chinesischen Medizin wird Krankheit als eine Störung im Energiesystem betrachtet. Körper, Geist und Seele werden als ein komplexes, miteinander verknüpftes System betrachtet, welches von Energieleitbahnen (Meridianen) durchzogen ist. In diesen Meridianen fließt die Lebensenergie Qi. Kommt es zu einem Energiestau im Meridian, ist das Gleichgewicht im Funktionskreis gestört und es kommt zu körperlichen und/oder psychisch-seelischen Symptomen.
Die Behandlung hat die Aufgabe das Gleichgewicht der Funktionskreise und Leitbahnen wieder herzustellen. So kann die Ursache der Symptomatik bzw. Erkrankung behoben werden.

Akupunktur kann u.a. bei folgenden Beschwerden und Erkrankungen eingesetzt werden:
  • Suchtbehandlung (Nikotin-, Alkohol-, Essstörung und Übergewicht)
  • Schmerzen (zB. Kopf-, Rücken-, Schulter-, Knie-, Ischiasschmerz u.a.)
  • Menstruationsbeschwerden
  • Tinitus
  • Allergie
  • begleitend zur Krebstherapie
  • unerfüllter Kinderwunsch
  • Wassereinlagerungen
  • Schlafstörungen
  • Depressionen
  • Alterskrankheiten
  • Störungen von Organfunktionen
  • Verdauungsstörungen

Akupunktur bei Krebstherapie

Die Nebenwirkungen von Chemotherapie und Strahlentherapie können mit Hilfe der Akupunktur deutlich verbessert werden. Dadurch kann der/die Betroffene eine Lebensqualität erhalten, die es auch ermöglicht die Therapie besser durchzustehen. Unangenehme Begleiterscheinungen wie Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit, Haarverlust, Erschöpfung (Fatigue Syndrom) und andere können durch die Akupunktur gelindert und teilweise sogar verhindert werden. Wenn die Therapie besser vertragen wird, kann es möglich werden, die notwendigen und dennoch belastenden Therapien länger durchhalten zu können und dadurch deren Wirksamkeit zu verbessern. Ich unterstütze Sie gerne auf Ihrem Weg. Vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin für eine Beratung oder Akupunktur Termin in meiner Praxis in Berlin Neukölln.

OHR-AKUPUNKTUR

Die Ohrakupunktur gehört zu den Reflexzonen-Therapien und wurde von dem französischen Arzt Nogier weiterentwickelt. Er konnte eine reflektorische Beziehung zwischen Ohr und Körper nachweisen. Durch Stimulation eines reflektorisch erregbaren Areals am Ohr wird ein energetischer bzw. therapeutischer Effekt auf das Erfolgsorgan im Körper ausgelöst. Die zu behandelnden Punkte sind nur dann aufzufinden, wenn eine Störung im Organismus vorliegt. Die Behandlung hat einen ausgleichenden und entspannenden Effekt. Die Ohrakupunktur ist dabei ungiftig und nebenwirkungsfrei. Ob Raucherentwöhnung, Behandlung von Schmerzzuständen, organischen oder anderen Leiden, mit der Ohrakupunktur wählen Sie ein Verfahren, welches die Selbstheilungsprozesse in Ihrem Körper stimuliert. Kontaktieren Sie mich und wir vereinbaren einen Termin.

Kosten für die Akupunkturbehandlung

Die Kosten für die Akupunktur-Behandlung werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernommen. Gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung müssen die Kosten für die Behandlung in der Regel selbst tragen. Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Krankenversicherung. Sollten die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden können, müssen die Behandlungskosten dennoch beglichen werden.

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